Freitag, 11. Januar 2013

2. Machtergreifung

Machtergreifung No. 2         Die Errichtung der NS-Diktatur und Die ersten Notverordnungen


  • Kurz nach seiner Ernennung zum Reichskanzler legte Hitler seine politischen Ziele seiner Regierung dar:
- Völlige Umkehrung der gegenwärtigen innenpolitischen Zustände in Deutschland
- Wer sich nicht bekennen lässt, muss gebeugt werden
- Ausrottung des Marxismus
- Ertüchtigung der Jugend und Stärkung des Wehrwillens
- Todesstrafe für Landes- und Volksverrat
- Autoritäre Staatsführung
- Beseitigung des Schadens der Demokratie
- Eroberung des Lebensraums im Osten und dessen rücksichtslose Germanisierung


  • Noch am Tag seiner Ernennung setzte Hitler beim Reichspräsidenten die Auflösung des Reichtages und die Ausschreibung von Neuwahlen durch. Das ermöglichte ihm, in den Wochen bis zu den Wahlen vom Reichstag, in dem die NSDAP keine Mehrheit hatte, zu regieren.
  • Er nutzte Schwächen der Weimarer Verfassung aus mithilfe von Notverordnungen, um so schon in seinen ersten Tagen wesentliche demokratische Grundrechte zu beseitigen:
- Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit, beides nur noch eingeschränkt anfangs.


  • Zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen gegen politische Gegner brauchte die NSDAP eine zuverlässige Ordnungsmacht - Die Polizei. Mit der Übernahme des Reichsinnenministeriums durch Wilhelm Frick und der Besetzung des preußischen Innenministeriums mit Hermann Göring hielten die Nationalsozialisten Schlüsselpositionen im Staat in der Hand. Schon Februar 1933 verpflichtete Göring die Polizei, die NS-Kampfverbände zu unterstützen.
  • Nur wenig später ernannten die Nazis per Notverordnung etwa 50 000 SA-Männer (SA = Sturmabteilung) zu Hilfspolizisten. Reguläre Schutzpolizisten sahen oftmals tatenlos zu, wenn SA-Verbände im beginnenden Wahlkampf Teilnehmer von politischen Veranstaltungen der SPD, des Zentrums, oder anderer Parteien, zusammenschlugen.

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